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ELLE – Frauenaffines
Marketing

Frauenaffines Marketing ist uns ein Anliegen, denn wir wissen, was Frauen wollen.

Spielregeln, unsere AGB

1. Vertragsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur «Kraftkom GmbH», nachfolgend «Kraftkom» genannt, und der Kundschaft, welcher die Dienste von «Kraftkom» in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen separat und schriftlich vereinbart werden.

2. Geschäftszweck
Die «Kraftkom» ist eine Marketingkommunikationsagentur. Als Dienstleistungen bieten wir Beratung, Planung und die Realisation von Kommunikations-, Marketing- und Promotionsmassnahmen an. Hierzu können auch Aufträge an Dritte (Kompetenzpartner:innen) vergeben werden. Wir konzentrieren uns auf unsere Kernleistungen Kommunikationsberatung, Projektmanagement und Design. Für alle anderen Disziplinen ziehen wir Spezialisten aus unserem, oder demjenigen der Kundschaft, bestehenden Netzwerk hinzu. Wir sind unabhängig und das garantiert unserer Kundschaft Objektivität in der Beratung.

3. Leistungsumfang und Angebot
Alle Angebote von «Kraftkom» sind grundsätzlich freibleibend. Ein Leistungsvertrag kommt erst durch die mündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch die Ausführung des Auftrags zustande. Der Leistungsumfang orientiert sich ausschliesslich am Inhalt der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung. «Kraftkom» behält sich zwingende, organisatorische oder technisch bedingte Abweichungen vom Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vor. Alle von «Kraftkom» definierten Termine sind grundsätzlich Richtwerte. Fristen, die bei Offertstellung Gültigkeit hatten, können bei Auftragsvergabe wesentlich abweichen. Fest zugesicherte Liefertermine können nur eingehalten werden, wenn der kundenseitige Projektanteil termingerecht erbracht worden ist. Termine verlängern sich angemessen, wenn Grundlagen, die für die Ausführung benötigt werden, nicht termingerecht zur Verfügung stehen oder geändert werden. Überschreitungen des Liefertermins, für welche die «Kraftkom» kein direktes Verschulden trifft, berechtigen die Kundschaft nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die «Kraftkom» wegen entstandenen Schadens haftbar zu machen.

4. Honorar / Preise / Mehrpreise / Mindestpreise
Wird ein Agenturvertrag abgeschlossen, wird die Honorierung in diesem festgelegt. Bei Projektaufträgen erstellt die Kraftkom auf Wunsch eine Offerte für den gewünschten Auftrag. Falls keine Offerte besteht, wird der effektive Aufwand in Rechnung gestellt. Die Arbeitsleistung wird zum Stundensatz in ¼-Stunden zum jeweiligen Honorar verrechnet. Festpreisofferten werden ausdrücklich als solche deklariert und basieren auf vollständigen, konkreten Grundlagen zum Zeitpunkt der Offertstellung. Angebote auf der Basis ungenauer Vorgaben und einem Arbeitsumfang, der nicht eindeutig quantifizierbar ist, haben unverbindlichen Richtpreis-Charakter. Ohne anders lautende Vereinbarung gilt für Offerten eine Preisbindung von 30 Tagen. «Kraftkom» ist berechtigt, organisatorisch bedingte Mehrkosten, die auf kundenseitige Verzögerungen zurückzuführen sind, nach Aufwand in Rechnung zu stellen. «Kraftkom» behält sich vor, Expressarbeiten, die auf Wunsch der Kundschaft notwendig sind und in Nacht- und/oder Wochenendarbeit ausgeführt werden müssen, einen Zuschlag von 25% vom Honorar zu verrechnen. Mehraufwand aufgrund ungenügender Qualität des Ausgangsmaterials, wie z.B. unvollständige oder mangelhafte Briefing oder Texte, schlechtes Bildmaterial usw., oder als Folge von Autorenkorrekturen, wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Aufgrund der Komplexität, des Arbeitssplittings und der verschiedenen Einflussgrössen erfasst «Kraftkom» bei allen Aufträgen nur die aufgelaufenen Arbeitstunden, ohne detaillierte Protokollierung einzelner Arbeitsschritte. Wird gegen Aufpreis eine exakte Aufschlüsselung aller Arbeiten und Kostenfaktoren verlangt, ist dies vor Auftragsvergabe zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Der Mehraufwand für die Aufschlüsselung wird von der Kundschaft getragen.

5. Material / Spesen und Sonderspesen
In den Offerten nicht enthalten sind 5 Prozent des Agenturhonorars für Material/Spesenkosten. Ausserordentliche Fahr- und Materialkosten sowie Autorkorrekturen werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von «Kraftkom» erlischt nach 30 Tagen.

6. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
Ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung gelten für alle Rechnungen 10 Tage rein netto, zzgl. 5 Prozent für Material/Spesen und MWST. Skonto wird nicht gewährt. «Kraftkom» behält sich das Recht vor, auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien oder Anzahlungen von bis zu 50% zu verlangen. Bleiben diese aus, kann die Auftragsausführung ohne Rücksprache mit der Kundschaft und ohne Verzugsfolgen für «Kraftkom» gestoppt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufene Kosten werden ohne Verzug fällig. Abnahmeverzug, z.B. von Drucksachen, hat keinen Einfluss auf die Fakturierung und führt nicht zu einer Verlängerung der Zahlungsfristen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt Zahlungen zurückzubehalten oder zu reduzieren bei Beanstandung von Arbeiten, die von der «Kraftkom» gutgeheissen wurden. Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleibt die erbrachte Leistung Eigentum von «Kraftkom». Bei nicht fristgerechter Bezahlung innert 10 Tagen verrechnet Kraftkom einen Verzugszins von 5%.

7. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
«Kraftkom» verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. «Kraftkom» verpflichtet sich der Kundschaft gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen der Kundschaft ausgerichtete Tätigkeit.

8. Mitwirkungspflicht
Die Kundschaft unterstützt «Kraftkom» bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens der Kundschaft, wird durch «Kraftkom» nach Aufwand in Rechnung gestellt.

9. Leistungen Dritter
Für Leistungen im Bereich, Druck, Produktion, Web-Programmierung, Fotografie, Text und Lektorat, arbeitet «Kraftkom» mit ausgewählten Spezialisten zusammen. In jeder Grobplanungsphase werden Fremdkosten aus Erfahrungswerten abgeleitet. Das Einholen von genauen Fremdkosten ins honorarpflichtig. «Kraftkom» handelt gegenüber Dritten im Name der Kundschaft. Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse der Kundschaft. Allfällige RBK oder BK werden von «Kraftkom» immer an die Kundschaft weitergegeben.

10. Geistiges Eigentum oder Urheberrecht
Alle von «Kraftkom» geschaffenen Werken und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von «Kraftkom». Die Kundschaft anerkennt die Urheberrechte seitens «Kraftkom». Ohne Einverständnis von «Kraftkom» ist niemand berechtigt geschaffene Werke abzuändern.

11. Nutzungsrechte
Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Kunden auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat die Kundschaft die Erlaubnis von «Kraftkom» einzuholen und entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Wortmarken, Bildmarken, Logos, Signete u.ä.) wird zusätzlich ein Nutzungshonorar in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von «Kraftkom» hat eine Konventionalstrafe in der Höhe von 100% der Entwicklungskosten zur Folge.

12. Gewährleistung
Bei durch die Kundschaft angelieferte Daten und Dokumente, welche «Kraftkom» zur Weiterbearbeitung dienen, geht «Kraftkom» davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden und übernimmt dementsprechend auch keine Haftung dafür.

13. Daten und Unterlagen
Sämtliche Daten, inklusive aller Zwischenstadien, sind Eigentum (Layoutdaten und Reinzeichnung, Texte, elektronische Daten, Illustrationen, Negativ etc.) der «Kraftkom» und werden dem Kunden nur zur Verfügung gestellt um deren Nutzung zu ermöglichen. Der Kundschaft werden auf Wunsch und gegen Verrechnung die Daten in Form eines hochaufgelösten PDF’s zur Verfügung gestellt. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Offene Daten (Daten grafische Anwenderprogramme) sind Eigentum der «Kraftkom» und können von der Kundschaft nach Vereinbarung käuflich erworben werden. Aufgrund des raschen Wandels der grafischen Branche ist es ohne permanente Überführung der Daten in eine neuere Programmversion oft nicht mehr möglich, bestehende Daten zu nutzen. Wird eine ständige Aktualisierung der Erstellungsdaten gewünscht, wir eine entsprechende Datenbewirtschaftungsgebühr erhoben. «Kraftkom» bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen für mindestens zwei Jahre nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist «Kraftkom» ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung von der weiteren Aufbewahrung befreit.

14. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Das erste Beratungsgespräch ist in der Regel kostenlos.

15. Gut zum Druck/Ausführung
Die Kundschaft ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck/Ausführung» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zum Druck/Ausführung» kann auch via E-Mail erfolgen. Das Gut zum Druck steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Nicht aber für Papier, Bildqualität und Farbverbindlichkeit. Für Mängel die nicht mitgeteilt wurden übernimmt «Kraftkom» keine Haftung.

16. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen sind von der Kundschaft verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind dies fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen der Ausgangslage oder inhaltliche Anpassungen. Die notwendigen Ergänzungen für des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen und nach Aufwand verrechnet.

17. Werksignierung und Eigenwerbung
Die «Kraftkom» hat das Recht, die von ihr entworfenen Werke ohne Gegenleistung in sachdienlicher Weise zu signieren. Ihre Tätigkeiten für die Auftraggeberin kann die «Kraftkom» unter Wahrung der vereinbarten Geheimhaltungspflichten in ihren eigenen Werbe- und Akquisitions-Aktionen erwähnen, in der Presse veröffentlichen sowie der Öffentlichkeit zugänglich machen, beispielsweise über die Webseite. Die Arbeiten können auch bei Wettbewerben im In- und Ausland eingereicht werden.

18. Belege
Von allen produzierten Arbeiten sind an «Kraftkom» 2 Belege zu überlassen. «Kraftkom» steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

19. Verrechnung und Mehrwertsteuer
Alle Offerten verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vermerkt ist. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 30 Tage übersteigt, hat «Kraftkom» Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).

20. Auftragsreduzierung oder -annullierung
Wird ein erteilter Auftragsvertrag reduziert oder annulliert, hat «Kraftkom» einen Anspruch auf mindestens 60% des abgemachten Honorars. Wurde die Leistung bereits über 60% oder vollständig erbracht hat «Kraftkom» Anspruch auf das volle, vereinbarte Honorar. Darüber hinaus hat die Kundschaft die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

21. Haftung
Die Haftung seitens «Kraftkom» beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

22. Mängelrüge
Die von «Kraftkom» erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen.

23. Datenschutz
Die «Kraftkom» verpflicht sich, kundenbezogene und äusserst vertrauliche Informationen und Daten diskret zu behandeln und dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben.

24. Recht und Gerichtstand
Die Beziehungen zwischen der Kundschaft und «Kraftkom» unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Sitz der «Kraftkom».

 

St. Gallen, Januar 2023